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   AG Aachen, 22.02.2008 - 86 C 1/07   

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https://dejure.org/2008,24238
AG Aachen, 22.02.2008 - 86 C 1/07 (https://dejure.org/2008,24238)
AG Aachen, Entscheidung vom 22.02.2008 - 86 C 1/07 (https://dejure.org/2008,24238)
AG Aachen, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 86 C 1/07 (https://dejure.org/2008,24238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung einer Anfechtungsklage auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Ungültigerklärung des Beschlusses einer Eigentümerversammlung bei einem formell unwirksamen Zustandekommen oder inhaltlichen Mängeln; Buchung von ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jahresabrechung hat nach dem Einnahmen- und Ausgabenprinzip zu erfolgen; §§ 27, 28 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 833
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen -

    Auszug aus AG Aachen, 22.02.2008 - 86 C 1/07
    Das gilt auch dann, wenn es sich um Zahlungen handelt, die gemäß § 366 BGB evtl. auf Vorjahresschulden zu verrechnen sind (BayObLG in ZMR 2002, 946 und in ZMR 2003, 761, herrschende Meinung).
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

    Auszug aus AG Aachen, 22.02.2008 - 86 C 1/07
    Das gilt auch dann, wenn es sich um Zahlungen handelt, die gemäß § 366 BGB evtl. auf Vorjahresschulden zu verrechnen sind (BayObLG in ZMR 2002, 946 und in ZMR 2003, 761, herrschende Meinung).
  • LG Dortmund, 22.11.2011 - 1 S 338/09

    Unrichtige Kostenverteilerschlüssel führen nicht zur (teilweisen) Aufhebung eines

    Sofern der Vertrag vor dem 01.07.2007 geschlossen worden sei, stelle die Pflicht zur Führung einer Beschlusssammlung für den Verwalter eine zusätzliche Aufgabe dar, für die eine Zusatzvergütung gefordert werden könne; sei der Vertrag allerdings nach dem 01.07.2007 geschlossen worden, erfasse die vereinbarte Vergütung auch die Führung einer Beschlusssammlung (AG Aachen, ZMR 2008, 833, 835).
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